Bankrecht
Wir verstehen uns als Dienstleister in allen bankrechtlichen Themenbereichen.
Für Kreditinstitute treten bereits im „täglichen Geschäft“ unzählige rechtliche Fragestellungen auf, die immer häufiger einer spezialisierten juristischen Beurteilung bedürfen. Zudem bringen Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung einen ständigen Wandel in der Rechtsberatung mit sich. Durch unsere tägliche Arbeit sowie den Besuch fachspezifischer Seminare und Fortbildungen halten wir uns stets auf dem aktuellen Stand der Rechtanwendung und können daher eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung gewährleisten.
Die Gestaltung und Auswirkungen von Bankverträgen, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen zählen unter anderem zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit.
Wir betreuen Kreditinstitute bei der Abwicklung notleidender Engagements und entwickeln gemeinsam Konzepte zur Verwertung der bestehenden dinglichen wie persönlichen Sicherheiten.
Für Unternehmen und natürliche Personen beleuchten und beurteilen wir rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bankgeschäften und vertreten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich Ihre Interessen.