Herr Rechtsanwalt Rolf R. Aepfelbach (bis 2018)
war über 25 Jahre in der Rechtsabteilung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) tätig und dort u.a. für das Bankrecht, insbesondere für den Zahlungsverkehr, das Geldwäschegesetz und den Datenschutz zuständig.
Für ac Rechtsanwälte betreut Herr Aepfelbach institutionelle und private Mandanten in bank- und zivilrechtlichen Fällen und kann dabei insbesondere auf seine langjährige Berufserfahrung und speziellen Kenntnisse zurückgreifen, um dadurch individuelle Lösungen zu erarbeiten und diese gemeinsam mit unseren Mandanten umzusetzen.
Herr Aepfelbach war zudem Mitherausgeber von Kommentaren Geldwäschegesetz, zu den AGB der Banken und Sparkassen sowie zum Zahlungsverkehr.